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Bundesregierung geht bei Nord-Stream-Lecks von Anschlag durch einen Staat aus |
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Link Detailinformationen
Kategorie: | Deutschland | |||
Beschreibung: |
"Unter Verweis auf mögliche Konflikte mit den Interessen verbündeter Staaten bzw. deren Geheimdiensten, die so genannte Third-Party-Rule, verweigert die Bundesregierung alle weiteren Informationen. Sie verweigert selbst die sonst übliche Information unter VS-Einstufung oder eine Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages." |
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aktualisiert am: | Samstag, 15. Oktober 2022 | |||
Zugriffe: | 411 |
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