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Martin Kohlmann kippt das Z-Verbot und rettet das Alphabet! |
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Kategorie: | Deutschland | |||
Beschreibung: |
Seit mehreren Monaten werden in Deutschland Bürger mit Strafverfahren wegen angeblicher Billigung von Straftaten überzogen, wenn sie den Buchstaben Z verwenden. Damit dürfte jetzt Schluss sein: Vor dem Amtsgericht Bautzen wollte die Kretschmer-Regierung eine Bürgerin im Schnellverfahren aburteilen, weil sie bei einem Spaziergang ein Z auf der Kleidung trug. Die Bürgerin handelte vorbildlich, nahm sich juristischen Beistand und hat jetzt Erfolg: Das Amtsgericht Bautzen hat die Antragsschrift abgelehnt und festgestellt: Die Verwendung des Buchstabens Z ist keine Straftat! Das Gericht stellte fest, dass auch Sympathiebekundungen für Russland nicht automatisch eine Billigung des Krieges darstellen, außerdem fehlt bereits die Störung des öffentlichen Friedens. Darüber hinaus dürfe das Strafrecht nicht missbraucht werden, um unliebsame Meinungsäußerungen zu bekämpfen. Es sei auch nicht Aufgabe der Politik, Symbole oder Meinungen zu Lasten des Verwenders misszudeuten. Aber Vorsicht: Wenn allerdings weitere Hinweise dazukämen, dass man explizit Verbrechen gutheißen würde, kann unter Umständen trotzdem eine Strafbarkeit vorliegen. Gegen den Beschluss (Aktenzeichen 41 Ds 220 Js 10638/22) kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen (und wird dies als dem Justizministerium weisungsgebundene Behörde sicherlich auch machen). Der Beschluss dürfte deutschlandweit für Aufsehen sorgen, ist er doch eine klare Ansage an alle Bürger: Die Verwendung des Buchstabens Z ist nicht strafbar, die bundesweite Verfolgungswelle ist Unrecht. Danke Gaby! |
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aktualisiert am: | Samstag, 18. Juni 2022 | |||
Zugriffe: | 414 |
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