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Steuer-ID als Bürgernummer ist verfassungswidrig |
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Kategorie: | Deutschland | |||
Beschreibung: |
Über 50 Datenbanken inklusive der Melderegister sollen laut Seehofers Gesetzentwurf über die Steuer-ID virtuell verknüpft werden. Mit Nachdruck warnt die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die Bundesregierung davor, die Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennziffer für die geplante Registermodernisierung zu verwenden. Das Vorhaben stehe "im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen", betont das Gremium. Die Bundesregierung müsse einen Entwurf vorlegen, der einer drohenden Verfassungsbeschwerde Stand halte. Die DSK rechnet ferner damit, dass das neue Kennzeichen "auch im Wirtschaftsleben weite Verbreitung finden wird, was das Missbrauchsrisiko weiter erhöht". Man habe stattdessen "sektorspezifische" Personenkennziffern gefordert. Diese seien "datenschutzgerecht und zugleich praxisgeeignet", da sie einen einseitigen staatlichen Abgleich deutlich erschwerten und trotzdem zur Identifizierung taugten. Trotzdem habe sie die Bundesregierung "nie ernsthaft erwogen" und pauschal als zu komplex abgelehnt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hofft aber noch, "dass uns nicht wieder erst das Bundesverfassungsgericht vor einem zu neugierigen Staat schützen muss". |
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aktualisiert am: | Samstag, 29. August 2020 | |||
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