Beschreibung: |
Der rechtmäßige Käufer eines Computerprogramms ist berechtigt, dieses Programm ganz oder teilweise zu dekompilieren, um Fehler zu beheben, die seinen Betrieb beeinträchtigen - einschließlich der Fälle, in denen die Korrektur darin besteht, eine Funktion zu deaktivieren, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung, deren Teil dieses Programm ist, beeinträchtigt.
Richtlinie 91/250/EWG
Gut, das wir das mal geklärt haben... |
aktualisiert am: |
Dienstag, 12. Oktober 2021 |
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